Der Härtefond besteht aus zweckgebundenen Finanzmitteln des Christlichen Musikertreffen e.V. zugunsten bedürftiger Teilnehmer/innen. Er soll eingeladenen Musikern/rinnen die Teilnahme am Musikertreffen ermöglichen, die aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse nicht in der Lage sind, den gesamten Teilnehmerbeitrag aufzubringen. Die Gewährung eines Zuschusses erfolgt nach Treu und Glauben. Der Härtefond wird durch den Vereinsvorstand verwaltet.
Entscheidung über die Antragstellung
Eingeladene Teilnehmer/innen können einen Antrag auf einen Zuschuss beim Musikertreffen e.V. stellen. Der Vereinsvorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit im Einzelfall und für jedes Treffen durch seinen Ausschuss über die Gewährung des Zuschusses und dessen Höhe. Der Beschluss ist unanfechtbar. Ein Rechtsanspruch auf die Unterstützungen besteht nicht. Die Gewährung eines Zuschusses begründet keinen Rechtsanspruch auf eine erneute Gewährung.
Voraussetzung für die Erteilung eines Zuschusses
Ein Antrag kann gestellt werden, wenn die Voraussetzungen für eine Einladung vorliegen, d.h. der Antragsteller/die Antragstellerin:
a) Musiker/in ist (professionell/semiprofessionell)
b) seine/ihre Musik überregional ausübt
c) Jesus Einfluss auf sein/ihr Leben erlaubt.
Ein Antrag auf Zuschuss ist auf dem entsprechenden Formular zu stellen. Der Antragsteller / die Antragstellerin versichert dem Musikertreffen e.V., dass er/sie nicht in der Lage ist, die Mittel für den Teilnehmerbeitrag aus den eigenen finanziellen Mitteln aufzubringen.
Fristgerechte Einreichung des Antrags
Der Antrag zum Härtefond muss mit der Anmeldung bis zum 30. November erfolgen. Für eine fristgerechte Einreichung ist das Original Antragsformular des Christlichen Musikertreffens e.V. (PDF) zu verwenden, welches auch online ausgefüllt werden und dann per Mail zugesandt werden kann.